vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sportübertragung - urheberrechtlicher Schutz

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2014/71RdW 2014, 57 Heft 2 v. 17.2.2014

1. Auch die unmittelbare Übertragung eines Sportereignisses kann ein Werk der Filmkunst iSv § 4 UrhG sein. Dies setzt voraus, dass die Kameraführung, Bildregie (einschließlich Wiederholungen, Einblenden von Grafiken und anderen Gestaltungsmitteln) und gegebenenfalls auch der Kommentar eine individuelle Zuordnung zum (jeweiligen) Schöpfer (Kameramann, Regisseur, Kommentator) erlauben. Die öffentliche Wiedergabe eines solchen Sportereignisses ist ohne Zustimmung der Berechtigten nach § 18 UrhG unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte