BAGS-KV: § 26
Im Anwendungsbereich des BAGS-KV ist in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sonderzahlungen auch der (durchschnittliche) Überstundengrundlohn einzubeziehen, da nach § 26 Abs 1 iVm Abs 3 BAGS-KV ausdrücklich nur die Überstundenzuschläge, nicht aber der für die Überstunden gebührende Grundstundenlohn außer Betracht zu bleiben hat.