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Vermögensverwalter - Rechnungslegungspflicht

Wirtschaftsrecht JudikaturWertpapierrechtRdW 2014/42RdW 2014, 26 Heft 1 v. 23.1.2014

InvFG 2011 § 132

WAG 2007: § 50 Abs 1, Anlage 1

Die in § 132 InvFG 2011 normierten individuellen und punktuellen Informationspflichten richten sich nicht an den Vermögensverwalter, sondern an die Verwaltungsgesellschaften von Investmentfonds; auch diese haben gem Abs 4 leg cit nur über wesentliche Änderungen der Grundsätze zu bestmöglichen Ausführungen von Handelsentscheidungen zu informieren.

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