ABGB: § 1295 Abs 1, § 1313a
Der Beherbergungsvertrag beinhaltet die Verpflichtung des Hotelbetreibers, für die regelmäßige Wartung und Kontrolle der Wasserversorgungsanlage des Hotels durch ein Fachunternehmen zu sorgen, um Gefährdungen von Hotelgästen (ua) durch Legionellen auszuschließen.