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VwGH: Schadenersatz auch bei grobem Verschulden als Betriebsausgabe

SteuerrechtRdW 2014/793RdW 2014, 734 Heft 12 v. 16.12.2014

Auch wenn grob schuldhaftes Verhalten des Unternehmers dazu führt, dass ihn im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit eine Schadenersatzpflicht trifft, sind die Schadenersatzzahlungen als Betriebsausgaben absetzbar.

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