Für die Gesellschafter kann bei hohen Gründungskosten die gründungsprivilegierte GmbH zu mehr Kapitalbedarf führen als eine GmbH ohne Gründungsprivilegierung. Dies resultiert aus der zulässigen Obergrenze des gesellschaftsvertraglichen Höchstbetrages im Hinblick auf die Übernahme der Gründungskosten durch die Gesellschaft.