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Unzulässige Verkürzung der gesetzlichen Verfallsfrist bei fehlendem Vorteil für AN

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2014/726RdW 2014, 660 Heft 11 v. 17.11.2014

AngG: §§ 34, 40

ABGB: § 1162d

Eine einzelvertragliche Verfallsbestimmung, wonach Ansprüche aus dem Dienstverhältnis (hier: Kündigungsentschädigung) bei sonstigem Verfall innerhalb von 3 Monaten schriftlich beim DG geltend zu machen sind und bei rechtzeitiger außergerichtlicher Geltendmachung weiter die gesetzlichen Verjährungs- und Verfallsfristen für die gerichtliche Geltendmachung gelten sollen (und damit auch die 6-Monatsfrist des § 34 AngG), ist unzulässig und damit unwirksam. Dem Nachteil aus dem Erfordernis der Einhaltung der vereinbarten 3-Monats-Frist für die außergerichtliche Geltendmachung steht kein Vorteil des AN gegenüber, sodass die Klausel einem Günstigkeitsvergleich mit der - zugunsten des AN zwingenden - Bestimmung des § 34 AngG nicht standhält.

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