Hat der Sohn trotz ausreichenden eigenen Einkommens für die jährlichen Pflegekosten der Mutter für sie einen Kredit in Höhe von 1,5 Mio ATS aufgenommen, begründet die Tilgung des Kredits nach dem Tod der Mutter eine außergewöhnliche Belastung. Damit würde hier der jährliche Selbstbehalt ausgehebelt werden. Offen bleibt allerdings die Zwangsläufigkeit der Kreditaufnahme.