Die Zurechnung der Einkünfte aus der Untervermietung ist unabhängig von der allfälligen Fremdunüblichkeit des (zwischen Angehörigen geschlossenen) Hauptmietverhältnisses.
"Thema verfehlt", musste der VwGH sowohl dem Finanzamt wie auch dem UFS sagen. Es ging um die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: