Erste Rsp zur verfassungsrechtlichen Problematik der Anspruchsdauer nach § 24b KBGG im Fall von Frühgeburten
KBGG: § 6 Abs 1, § 24b
Auch im Fall einer Frühgeburt gebührt das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bei Inanspruchnahme durch nur ein Elternteil längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes. Der Umstand, dass das Kinderbetreuungsgeld während des Wochengeldbezugs in der Höhe des Wochengeldes ruht, bewirkt im Fall einer Frühgeburt - in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise - keine Verlängerung des Anspruchs über die Vollendung des 12. Lebensmonats des Kindes hinaus.