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Wachorgan: Verurteilungen wegen Körperverletzung - Entlassung

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/550RdW 2013, 560 Heft 9 v. 17.9.2013

GewO 1859: § 82 lit b

Wird einem privaten Sicherheitsunternehmen von der Sicherheitsbehörde mitgeteilt, dass ein von ihm als Wachorgan beschäftigter AN wegen mehrerer Vorstrafen nicht mehr über die notwendige Zuverlässigkeit iSd § 130 Abs 8 GewO 1994 für die Ausübung dieser Tätigkeit verfügt, rechtfertigt dies die Entlassung des AN wegen dauernder (rechtlicher) Dienstunfähigkeit nach § 82 lit b GewO 1859.

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