Der Gesetzgeber hat mit dem Überbrückungsgeld im BUAG (BGBl I 2013/137) die Möglichkeit geschaffen, ein sozialversicherungsrechtliches Dienstverhältnis gesetzlich zu fingieren. Im Folgenden sollen neben der Erörterung der wichtigsten Bestimmungen auch erste Detailfragen angesprochen und der Versuch einer dogmatischen Einordnung unternommen werden.