ABGB: § 914
In der Zeitungsbranche wird unter der "Titelseite" einer mit einem Farbmantel erscheinenden Sonntagsausgabe einer Zeitung nicht die erste Seite des Hochglanzumschlags verstanden, sondern jene erste Seite der Tageszeitung, die im sog Cold-Set-Verfahren gedruckt wird und bei der es noch bis in die Nachtstunden des Vortags möglich ist, aktuelle Schlagzeilen aufzunehmen.