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GmbH: Abfindung eines Substanzgenussberechtigten

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/529RdW 2013, 535 Heft 9 v. 17.9.2013

ZPO: § 357

Das von den Tatsacheninstanzen gebilligte Ergebnis eines Sachverständigengutachtens unterliegt - als Tatfrage - keiner Nachprüfung durch den OGH, wenn - wie auch im vorliegenden Fall - für die Wertermittlung durch einen Sachverständigen keine gesetzlich vorgeschriebene Methode besteht; eine Ausnahme besteht nur dann, wenn eine grundsätzlich inadäquate Methode angewendet wurde.

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