Die §§ 25a und b IO - eingeführt durch die Novellierung des Insolvenzrechts im Jahre 2010 - unterbinden, mit wenigen Ausnahmen, die früher oft übliche Auflösung von Verträgen wegen Insolvenz des Vertragspartners, sei es unter Berufung auf eine vertragliche Bestimmung oder einen wichtigen Grund. Der Beitrag stellt mögliche Vertragsbestimmungen vor, die den Vertragspartner des Insolventen dennoch absichern können.