Der VwGH hat in einem aktuellen Erkenntnis bekräftigt, dass für die Frage, welche Strecke ein Pendler, dem die Benützung eines Massenbeförderungsmittels nicht zumutbar ist, vernünftigerweise für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wählen wird, Sicherheitsüberlegungen ein hoher Stellenwert zukommt und diese keine bloßen persönlichen Vorlieben darstellen. So kann ein Pendler "vernünftigerweise" einer nur unwesentlich längeren - aber besser ausgebauten - Fahrtstrecke als Pendlerroute den Vorzug geben, wenn die über einen Berg führende kürzeste Strecke aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und der dort herrschenden Wettersituation sowie mangelnder Straßenbeleuchtung und Bodenmarkierungen ein höheres Risiko darstellt. VwGH 26. 6. 2013, 2009/13/0151.