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Verbot der geltungserhaltenden Reduktion, Zulässigkeit der ergänzenden Vertragsauslegung oder wie?

WirtschaftsrechtRA Dr. Christian Prader/RA Univ.-Doz. Dr. Thomas Walzel von WiesentreuRdW 2013/396RdW 2013, 383 Heft 7 v. 16.7.2013

Nachdem jüngst der EuGH mit Urteil vom 14. 6. 2012 in der Rs Banco Espanol de Crdito SA 11C-618/10 , Banesto. ausgesprochen hat, dass eine geltungserhaltende Reduktion verbotswidriger Klauseln im Verbrauchergeschäft unzulässig sei, stellt sich die Frage, welche Rechtsfolgen diese Entscheidung insb hinsichtlich Dauerschuldverhältnissen22Vgl nunmehr auch EuGH 21. 3. 2013, Rs C-92/11 , RWE Vertrieb AG. Der EuGH hat in diesem Urteil ausgesprochen, dass eine Standardklausel in Verbraucherverträgen auch dann einer Missbrauchskontrolle unterliegt, wenn sie nur eine für eine andere Vertragskategorie geltende nationale Regelung aufgreift. Eine Standardklausel, die eine solche einseitige Anpassung erlaubt, muss ua auch den Anforderungen der RL 93/13/EWG an Treu und Glauben, Ausgewogenheit und Transparenz genügen. Ausgangspunkt war eine Standardvertragsklausel eines Erdgasversorgungsunternehmens, wonach sich dieses das Recht vorbehalten hat, den Gaslieferpreis gegenüber seinen Kunden einseitig zu ändern, wenn für diese ein Sondertarif galt. hat. Betroffen sind vor allem die trotz Hauptleistungscharakter33 Geroldinger, Ergänzende Auslegung von Verbraucherverträgen trotz Verbots der geltungserhaltenden Reduktion? ÖBA 2013, 27 (4.7.2.). einer Inhaltskontrolle zugänglichen Preissteigerungen,44EuGH C-472/10 , Invitel. wie Zinssatzänderungen und Wertsicherungsvereinbarungen.

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