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Rügeobliegenheit auch bei befristeter Geschäftsraummiete

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/334RdW 2013, 331 Heft 6 v. 17.6.2013

MRG § 16 Abs 1 Z 1

Die Rügeobliegenheit des Geschäftsraummieters bei Überschreitung des höchstzulässigen Mietzinses (§ 16 Abs 1 Z 1 MRG) besteht auch im Fall eines befristeten Mietverhältnisses.

OGH 14. 2. 2013, 5 Ob 191/12t

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