Kurz nach Erscheinen des Beitrags von Prader, RdW 2012/266, 258, erging ein Urteil des LG Hamburg, in dem einem Mieter, der sich durch starkes Rauchen des Mieters einer Nachbarwohnung auf dem Balkon belästigt fühlte, eine Mietzinsminderung zugebilligt wurde. Im Folgenden soll kurz die Relevanz dieser Rechtsansicht für Österreich skizziert werden.