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Abholen einer Stellenliste beim AMS ohne Aufforderung - kein UV-Schutz

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/237RdW 2013, 227 Heft 4 v. 17.4.2013

ASVG: § 176 Abs 1 Z 8

AlVG: §§ 9, 10

Ein Unfall, der sich in Fällen ereignet, in denen Personen auf Veranlassung des AMS eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle aufsuchen, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich dabei ist, dass der Arbeitslose im konkreten Fall vom AMS unter Sanktionsandrohung ver-

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