ASVG: § 176 Abs 1 Z 8
AlVG: §§ 9, 10
Ein Unfall, der sich in Fällen ereignet, in denen Personen auf Veranlassung des AMS eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle aufsuchen, steht grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich dabei ist, dass der Arbeitslose im konkreten Fall vom AMS unter Sanktionsandrohung ver-