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GmbH: Abtretung von Gesellschaftsanteilen - Gewährleistung

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/209RdW 2013, 205 Heft 4 v. 17.4.2013

Klarstellung der Rechtslage

ABGB: §§ 922 ff, 1397

Bei Veräußerung von GmbH-Gesellschaftsanteilen ist für ausdrücklich zugesagte oder gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften des von der Gesellschaft betriebenen Unternehmens Gewähr zu leisten. Inwieweit bestimmte Eigenschaften zu gewährleisten sind, lässt sich immer nur anhand der konkreten vertraglichen Vereinbarungen beurteilen.

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