Eine aktuelle UFS-Entscheidung befasst sich mit der Frage, wann der Anspruch auf Familienbeihilfe (und Kinderabsetzbetrag) bei Teilnahme an einer Wiedereingliederungsmaßnahme iSd § 18 Abs 6 AlVG (in concreto Teilnahme an einer Implacementstiftung) endet. Der UFS, dessen Überlegungen hier kurz vorgestellt werden, gelangt dabei zum Ergebnis, dass nicht auf die Vorschriften des BAG über die Beendigung des Lehrverhältnisses mit Absolvierung der Lehrabschlussprüfung abzustellen, sondern der im Ausbildungsplan festgelegte Endzeitpunkt maßgeblich ist.