Zusätzlich zum pauschalen Freibetrag für ein Kfz nach der VO für außergewöhnliche Belastungen können Fahrtkosten (Kilometergeld) für Fahrten zu Ärzten, Therapien, etc abgesetzt werden.
Zusätzlich zum pauschalen Freibetrag für ein Kfz nach der VO für außergewöhnliche Belastungen können Fahrtkosten (Kilometergeld) für Fahrten zu Ärzten, Therapien, etc abgesetzt werden.