Der VwGH hat im Erkenntnis vom 25. 11. 2010 Spielprämien und Punkteprämien eines Profisportlers (Fußballers) als "sonstige Bezüge" iSd § 67 Abs 1 EStG qualifiziert. Das ist jedoch dann zu hinterfragen, wenn die Spielprämien und Punkteprämien laufend ausgezahlt werden. Über den Auszahlungsmodus hinaus können diese Prämien - trotz der Bezeichnung als Prämie - auch nicht mit Belohnungen für eine besondere Leistung (sonstiger Bezug) verglichen werden, sondern stellen vielmehr erfolgsbezogene Bezüge für die "normale" Arbeit (laufender Bezug) dar. Andernfalls bestünde die normale Arbeit eines Profisportlers darin, nicht an Spielen teilzunehmen (Spielprämie) und zu verlieren (Punkteprämie).