Die Gaststättenpauschalierungsverordnung BGBl II 1999/227 wurde vom VfGH als gleichheitswidrig aufgehoben. Sie ist letztmalig für die Veranlagung 2012 anzuwenden. An ihre Stelle tritt ab der Veranlagung 2013 die Gastgewerbepauschalierungsverordnung BGBl II 2012/488. Mit ihr soll eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Neuregelung umgesetzt werden. Der Inhalt dieser neuen Verordnung soll kurz dargestellt werden.