Die Immobilienbesteuerung ab 1. 4. 2012 sichert eine Substanzbesteuerung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung: Die Ertragsteuerpflicht erfasst auch die Veräußerung von Mietgebäuden und Mietwohnungen. Das zwingt zur Neubeurteilung einiger Fragen.