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Bauwirtschaft: Auftraggeberhaftung - Aufnahme in HFU-Liste

ArbeitsrechtJudikaturRdW 2013/165RdW 2013, 158 Heft 3 v. 18.3.2013

Erste Rsp

ASVG §§ 67a, 67b

Die Haftung von Auftrag gebenden Unternehmen in der Baubranche gem § 67a ASVG für Beitragsrückstände des beauftragten Unternehmens tritt nicht ein, wenn das Subunternehmen zum Zeitpunkt der Leistung des Werklohns in der Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen geführt wird. In diese HFU-Liste sind auch Unternehmen ohne Beschäftigte - bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen - aufzunehmen, weil § 67b ASVG weder für die Aufnahme in die HFU-Liste noch für den Verbleib in der Liste die laufende Beschäftigung von DN verlangt.

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