Erste Rsp zur Rückforderung einer nach § 17 Abs 1 Z 1 BMSVG ausbezahlten Abfertigung bei nachträglicher Korrektur des Beitragsgrundlagennachweises durch den AG
BMSVG § 17
Hat eine Betriebliche Vorsorgekasse einem AN nach der Beendigung seines Dienstverhältnisses sein Abfertigungsguthaben gem § 17 Abs 1 Z 1 BMSVG als Kapitalbetrag ausbezahlt und stellt sich nachträglich heraus, dass die Höhe des Kapitalbetrages falsch berechnet wurde, richtet sich die Beurteilung des Rückforderungsanspruchs der Vorsorgekasse nach arbeitsrechtlichen Kriterien.