Die einschlägigen besoldungsrechtlichen Bestimmungen für den öffentlichen Dienst enthalten auch Regelungen über die Gewährung einer Jubiläumszuwendung aus Anlass einer langen Betriebszugehörigkeit. Der OGH hat seine bisherige Linie, wonach die Zuerkennung derartiger Zuwendungen im freien Ermessen des Dienstgebers steht, nunmehr modifiziert und der Judikatur des VwGH angeglichen (OGH 27. 11. 2012, 8 ObA 67/12d). Da vergleichbare Leistungen oftmals auch außerhalb des öffentlichen Dienstes vorgesehen sind, erscheint eine kurze Auseinandersetzung mit den vom OGH angestellten Überlegungen lohnenswert.