GmbHG § 30b
PSG §§ 27, 30
1. Der Kreis der Auskunfts- und Einsichtsberechtigten kann in der Stiftungserklärung auch über den Kreis der Begünstigten hinaus erweitert werden.
GmbHG § 30b
PSG §§ 27, 30
1. Der Kreis der Auskunfts- und Einsichtsberechtigten kann in der Stiftungserklärung auch über den Kreis der Begünstigten hinaus erweitert werden.