Erste Rsp
ABGB § 98
Der Abgeltungsanspruch nach § 98 ABGB für die Mitwirkung im Erwerb des anderen Ehegatten ist ein Gewinnbeteiligungsanspruch. Im Fall der Mitarbeit im Unternehmen des anderen Ehegatten ist der erzielte Nettogewinn maßgeblich, bei dessen Ermittlung Betriebsausgaben, Aufwendungen zur Tilgung aufgenommenen Betriebskapitals sowie Ausgaben für die Erhaltung oder Erneuerung des Anlagevermögens mindernd zu berücksichtigen sind.