Rasch, ohne großes öffentliches Aufheben und ohne vorgeschaltetes Begutachtungsverfahren hat das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (im Folgenden "RL-KG") am 5. 12. 2012 den Nationalrat und am 20. 12. 2012 den Bundesrat passiert. Das Gesetz wird am 1. 7. 2013 in Kraft treten. Da es auf Jahresabschlüsse ab dem 31. 12. 2013 anzuwenden ist, wirkt es sich bereits im Jahr 2013 auf Gesellschaften aus, deren Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht. Der folgende Beitrag soll einen ersten Überblick über das neue Gesetz geben.