Betriebspachtverträgen kommt in der unternehmerischen Praxis erhebliche Bedeutung zu: Waren sie früher in der Großindustrie weit verbreitet und wurden häufig in Verbindung mit Gewinnabführungsverträgen geschlossen,1 so sind sie heute vor allem im Handel2 sowie im Hotel- und Gaststättengewerbe3 anzutreffen; doch auch darüber hinaus begegnet man ihnen, unabhängig von der betroffenen Branche, in zahlreichen größeren Unternehmensgruppen.4 Umso erstaunlicher ist es, dass wichtige Kompetenzfragen hinsichtlich ihres Abschlusses, zumal als Unternehmensverträge im Recht der Kapitalgesellschaften, nach wie vor nicht hinreichend geklärt sind. Der vorliegende Beitrag unternimmt in diesem Zusammenhang eine praxisorientierte Untersuchung.