Zum Anspruch eines AN, der auf dem Arbeitsweg mit seinem Privat-Pkw in einen selbst verschuldeten Verkehrsunfall verwickelt war und in der Folge die Reperaturkosten an seinem Pkw als Werbungskosten berücksichtigt wissen wollte, hat der VwGH kürzlich klargestellt, dass Kosten durch einen Unfall auf dem Weg zur bzw von der Arbeitsstätte nicht durch das Pendlerpauschale abgegolten sind, weil die dort statuierte Abgeltungswirkung nur die typischerweise für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anfallenden Kosten betrifft. Bei den Unfallkosten bleibt es somit bei der allgemeinen Regel des Werbungskostenabzugs nach § 16 Abs 1 EStG, sodass es nicht auf die Zumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels ankommt. VwGH 19. 12. 2012, 2009/13/0015.