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Unterjährige Zahlung von Versicherungsprämien

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2013/111RdW 2013, 117 Heft 3 v. 18.3.2013

Der dt BGH hat ausgesprochen, dass die vertraglich vereinbarte unterjährige Zahlungsweise von Versicherungsprämien kein entgeltlicher Zahlungsaufschub und damit keine Kreditgewährung iSd für Verbraucherdarlehensverträge geltenden Vorschriften des dVerbraucherkreditG bzw des dBGB ist.

BGH 6. 2. 2013, IV ZR 230/12.

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