Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind beruflich veranlasste Fahrten. Unfallkosten sind nicht durch das Pendlerpauschale abgegolten und können gesondert zu Werbungskosten führen.
Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind beruflich veranlasste Fahrten. Unfallkosten sind nicht durch das Pendlerpauschale abgegolten und können gesondert zu Werbungskosten führen.