Wird der Teilwert eines Gebäudes aus den Neubaukosten abgeleitet, so sind dem Betrag (fiktive) Anschaffungsnebenkosten zuzuschlagen.
Ein praktischer Arzt verlegte seine Ordination an einen anderen Ort. Dadurch kam es im Jahr 2003 zur Entnahme des bisher im Betriebsvermögen befindlichen Gebäudeteils in das Privatvermögen.