Unter "Scheinselbstständigkeit" wird verstanden, dass ein Vertrag als Dienstvertrag zu qualifizieren ist, die Vertragsparteien aber (ursprünglich) vom Vorliegen eines anderen Vertragstyps (va freier Dienstvertrag oder Werkvertrag) ausgegangen sind. Dieses Phänomen wirft viele Fragen auf; im vorliegenden Beitrag werden - nach Art einer Checklist unter Einbeziehung der aktuellen höchstgerichtlichen Rsp - lediglich die für die Vertragsparteien wichtigsten Rechtsfolgen dargestellt.