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BVA verhängt Geldbuße von 20.000 € für Vergaberechtsverstoß

WirtschaftsrechtJudikaturbearbeitet von RA Dr. Matthias Öhler und RAA Mag. Michael WeinerRdW 2013/86RdW 2013, 83 Heft 2 v. 19.2.2013

BVergG § 334 Abs 7, Abs 8

VbVG § 5 Abs 2, Abs 3

Öffentliche Auftraggeber, die Leistungen unzulässigerweise in mehrere Aufträge aufteilen und so Verfahren mit vorheriger Bekanntmachung vermeiden, müssen mit empfindlichen Strafen rechnen.

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