AEUV Art 102
Der Bund übt beim Betrieb des Firmenbuchs keine unternehmerische Tätigkeit aus und unterliegt daher mit dieser Tätigkeit nicht dem Kartellrecht.
OGH als KOG 11. 10. 2012, 16 Ok 4/12
AEUV Art 102
Der Bund übt beim Betrieb des Firmenbuchs keine unternehmerische Tätigkeit aus und unterliegt daher mit dieser Tätigkeit nicht dem Kartellrecht.
OGH als KOG 11. 10. 2012, 16 Ok 4/12