In letzter Zeit wird - ausgelöst durch die E des BGH vom 28. 6. 20111 - vermehrt darüber diskutiert, ob Kartellanten auch den Kunden von nicht am Kartell beteiligten Mitbewerbern zu haften haben, wenn diese Anbieter die Auswirkungen des Kartells auf den Marktpreis dazu genützt haben, um ihre Preise "im Windschatten" des Kartells ebenfalls zu erhöhen.2