Durch den Wartungserlass werden in die UStR 2000 va die Änderungen durch das 1. StabG 2012 und das AbgÄG 2012 eingearbeitet und Anpassungen an die Liebhabereirichtlinien 2012 vorgenommen. Weiters werden im Rahmen der laufenden Wartung Aussagen aus der Leitlinie zum Grundstücksort und aktuelle Judikatur der Höchstgerichte übernommen sowie Aussagen zur überholten Rechtslage gestrichen. BMF 19. 12. 2012, BMF-010219/0288-VI/4/2012.