Mit 1. 9. 2009 ist die Auftraggeberhaftung in der Bauwirtschaft in Kraft getreten, mit der dem Ausfall der SV-Beiträge durch Sozialbetrug entgegengewirkt werden soll. Nunmehr liegt die erste Entscheidung des VwGH zur strittigen Frage vor, ob auch Unternehmen ohne Beschäftigte in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen (HFU-Liste) aufgenommen werden können, was zu einer Haftungsbefreiung für den Auftraggeber führt. Der VwGH bejaht dies, weil § 67b ASVG weder für die Aufnahme in die HFU-Liste noch für den Verbleib in der Liste die laufende Beschäftigung von Dienstnehmern verlange. VwGH 14. 11. 2012, 2010/08/0212.