Durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012, BGBl I 2012/51, tritt ab dem 1. 1. 2014 das als Bundesfinanzgericht zu bezeichnende Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen an die Stelle des UFS. Durch das kürzlich kundgemachte FVwGG 2012 werden einerseits die Organisation des neuen Bundesfinanzgerichts geregelt bzw näher ausgestaltet, und andererseits die erforderlichen verfahrensrechtlichen Änderungen gesondert (insb in der BAO, dem Finanzstrafgesetz sowie im Zollrechts-Durchführungsgesetz) vorgenommen (ua Anpassung der Bestimmungen über das Rechtsmittelverfahren). BGBl I 2013/14, ausgegeben am 11. 1. 2013.