Der dt BGH hat dem Kunden eines Telekommunikationsunternehmens dem Grunde nach Schadenersatz für den mehrwöchigen Ausfall seines Internetanschlusses zuerkannt. Abgelehnt hat der BGH jedoch einen Schadenersatzanspruch wegen des Ausfalls des Telefaxes und für den Ausfall des Festnetztelefons. BGH 24. 1. 2013, III ZR 98/12.