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"Ernsthafte Benutzung" einer Gemeinschaftsmarke

Info aktuellWirtschaftsrechtRdW 2013/57RdW 2013, 57 Heft 2 v. 19.2.2013

Sowohl bei nationalen Marken als auch bei Gemeinschaftsmarken ist die Größe des Gebiets, in dem die Marke benutzt wird, nur einer der Faktoren, der neben anderen bei der Entscheidung zu berücksichtigen ist, ob die Benutzung ernsthaft ist.

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