vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Versicherung gegen Leitungswasserschäden - grobe Fahrlässigkeit

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/719RdW 2013, 731 Heft 12 v. 17.12.2013

AWB 1986: Art 6 Abs 1

Dem vorliegenden Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden (AWB 1986) zugrunde, nach deren Art 6 Abs 1 der Versicherungsnehmer die Verpflichtung übernimmt, für gute Instandhaltung der Wasserleitungsanlagen bzw sonstigen wasserführenden Anlagen zu sorgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte