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GmbH: Verletzung des Präsenzquorums in Generalversammlung - Anfechtungsklage

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/711RdW 2013, 725 Heft 12 v. 17.12.2013

GmbHG § 41

Ist ein ordnungsgemäß geladener GmbH-Gesellschafter nicht zur Generalversammlung erschienen und konnte er daher auch keinen Widerspruch gegen einen dort gefassten Beschluss erheben, kann er die Nichtbeachtung eines vorgesehenen Präsenzquorums nicht nachträglich mittels Anfechtungsklage nach § 41 GmbHG geltend machen.

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