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Insolvenz des Emittenten - Schadenersatzforderungen von Anlegern nicht nachrangig

WirtschaftsrechtJudikaturRdW 2013/703RdW 2013, 720 Heft 12 v. 17.12.2013

ABGB § 1295

IO § 57a

Das österreichische Insolvenzrecht enthält eine einzige Norm, die bestimmte Forderungen als den (eigentlichen) Insolvenzforderungen nachrangig einstuft, nämlich den mit dem EKEG eingeführten § 57a IO; dieser ordnet an, dass "Forderungen aus eigenkapitalersetzenden Leistungen" nach den Insolvenzforderungen zu befriedigen sind.

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