vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ausländerbeschäftigung: Fachkräfteverordnung 2014

Info aktuellArbeits-, Sozial- und SteuerrechtRdW 2013/629RdW 2013, 646 Heft 11 v. 18.11.2013

Gem § 13 AuslBG hat der BMASK im Falle eines längerfristigen Arbeitskräftebedarfs, der aus dem im Inland verfügbaren Arbeitskräftepotenzial nicht abgedeckt werden kann, zur Sicherung des Wirtschafts- und Beschäftigungsstandortes im Einvernehmen mit dem BMWFJ durch Verordnung für das nächstfolgende Kalenderjahr Mangelberufe festzulegen, in denen Ausländer als Fachkräfte gem § 12a AuslBG zugelassen werden können. Für das Jahr 2014 wurde vor Kurzem die neue, 16 Berufe umfassende Fachkräfteverordnung 2014 im BGBl kundgemacht (für das Jahr 2013 wurden noch 24 Berufe als Mangelberufe deklariert). BGBl II 2013/328.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte